Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B-NL (Doc UK021213)

1. VERBINDLICHE ÜBEREINKUNFT

1.1. Der Verkäufer ist ohne schriftliche Bestätigung und Annahme der Bestellung, die vom Verkäufer unterschrieben ist, nicht an einen Vertrag oder eine Vereinbarung gebunden. Der Kaufvertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und letztere haben Vorrang vor allen Einkaufsbedingungen des Käufers, auch wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt als die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen offengelegt oder vorgelegt werden.

1.2. Eine Stornierung einer vom Verkäufer angenommenen Bestellung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und der Verkäufer schriftlich zugestimmt hat. Der Käufer schuldet in diesem Fall von Rechts wegen, ohne dass es einer förmlichen Aufforderung bedarf, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Wertes der bestellten Ware oder Leistung.

2. BESCHREIBUNG DER WAREN – LIEFERTERMIN

2.1. Die Ware wird wie in der Auftragsbestätigung angegeben geliefert.

2.2. Der Verkäufer wird sich bemühen, die angegebenen Abmessungen, Gewichte, Mengen, Grade, Prozentsätze usw. so genau wie möglich zu berücksichtigen, wenn die allgemein anerkannten Fehlergrenzen für die betreffenden Waren berücksichtigt werden. Der übliche prozentuale Unterschied in Bezug auf Lieferungen ermöglicht somit eine Abweichung von 10% über oder unter dem angegebenen Gewicht oder Maß für jede Bestellung von mehr als 10.000 Stück / Meter / 2.000 kg, abhängig von der für geltenden Maßeinheit die Ware oder 20% für jede geringere Bestellung.

2.3. Abweichungen von Größe, Gewicht usw., die unter diese allgemein anerkannten Toleranzen fallen, haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit des Kaufvertrags und verleihen dem Käufer kein Recht, Ansprüche geltend zu machen (z. B. die Beendigung des Kaufvertrags). Aussetzung der Zahlung, Abzug oder Abschlag auf den Verkaufspreis, Schadensersatz, Ablehnung des Angebots zur Lieferung) gegen den Verkäufer.

2.4. Die angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nicht streng und gelten nicht als wesentliche Leistungsbedingung. Alle Lieferbedingungen können nur als Mittelverpflichtung angesehen werden.

 3. Preis

3.1. Die Waren werden zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis verkauft, es sei denn, der Verkäufer sollte gezwungen sein, den angegebenen Preis an die Entwicklung seiner festen und / oder variablen Kosten (Rohstoffe, Löhne, Energie usw.) anzupassen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer berechtigt ist, den angegebenen Preis zu ändern, sofern dem Käufer die Gründe für eine solche Anpassung klargestellt werden, falls dieser dies wünscht. Der neue Preis ist die Gesamtsumme, die im entsprechenden Feld der Rechnung angegeben ist.

3.2. Alle Preise beinhalten Transportkosten bis zum Ort der Lieferung der Waren, jedoch ohne Mehrwertsteuer, während keine Kosten, Gebühren, Verbrauchsteuern oder Steuern enthalten sind, die in Bezug auf den Export oder Import der Waren erhoben oder erhoben werden können (es sei denn, die Rechnung sollte einen gegenteiligen Hinweis enthalten).

4. Lieferungen

4.1. Die Lieferung der Ware an den Käufer gilt als vollständig bei Ankunft am Bestimmungsort, wie in der Auftragsbestätigung angegeben.

4.2. Der Verkäufer ist für die Weiterleitung der Ware bis zum Bestimmungsort verantwortlich. Der Käufer ist für alle Export- und / oder Importformalitäten verantwortlich, die gegebenenfalls an seinem Veranstaltungsort zu erledigen sind, und alle Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Käufers.

4.3. Die mit der Ware verbundenen Risiken liegen beim Verkäufer bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware ihren Bestimmungsort erreicht; Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken auf den Käufer über.

4.4. Es ist Sache des Käufers, die notwendigen Vorkehrungen für die Entladung der Ware am Bestimmungsort zu treffen, und alle damit verbundenen Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Die Entladung der Ware beginnt unverzüglich mit der Ankunft am Bestimmungsort. Ist der Käufer nicht in der Lage oder nicht bereit, diese einzuhalten, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu entladen und auf Risiko und Kosten des Käufers vor Ort zu lassen.

4.5. Jedes Angebot zur Lieferung von Waren setzt die Annahme dieser Waren durch den Käufer voraus, der verpflichtet ist, die Waren sofort nach Ankunft zu überprüfen und zu inspizieren. Infolgedessen werden alle offensichtlichen Mängel oder nicht konformen Waren zum Zeitpunkt ihrer Lieferung abgedeckt.

 5. LAGERUNGSANWEISUNGEN

5.1. Die Ware muss in der Originalverpackung in einem geschlossenen Raum gelagert werden, um jederzeit vor Sonneneinstrahlung geschützt zu sein.

5.2. Die Folie von Paletten, die nicht vollständig verbraucht sind, muss im Hinblick auf eine weitere Verwendung geschützt werden, vorzugsweise unter Verwendung der Originalverpackung.

5.3. Wenn die Kunststofffolie kalt gelagert wird, sollte das Produkt vor der Verarbeitung mindestens 48 Stunden lang in einer Umgebung mit einer Umgebungstemperatur von 15 ° C oder mehr aufbewahrt werden.

5.4. Alle Filme sollten innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung verwendet werden.

5.5. Weitere detaillierte Anweisungen können vom Verkäufer bereitgestellt werden, auch auf der Marke oder einer anderen Website für die betreffenden Waren oder auf Anfrage des Verkäufers. Ist dies nicht der Fall, sollte sich der Käufer bei der Lagerung, Verwendung und Wartung der betreffenden Waren an die guten Handelspraktiken halten.

 6. besteht

6.1. Sofern nicht in der Lage ist, in der Auftragsbestätigung des Vertragsvertrags in der Auftragsbestätigung in der Bar und ohne Abzug am Hauptsitz des Verkäufers zu zahlen der Rechnung. Bankkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Eintragung der Rechnung in das Debitorenbuch des Verkäufers vergoldet als verkauftder und unwiderlegbarer Zugang für das Senden und Empfangen der Rechnung durch den Käufer, das Rechtadet des Rechts des Verkäufers, andere sein zur Verfügung stehende oder oderigeige Nachweise in der Leistung.

6.2. Wird der Vertragspreis oder eine der folgenden Restder am Fälligkeitstag der Rechnung nicht beglichen, wird eine bestimmte in Höhe von 10% des Vertragsspreises oder des ausstehenden Restbetrags (mindestens 60,00 Euro) fällig. Verhaltenzinsen auf den nicht erledten Vertragspreis oder den ausgenommenen Saldo zum vertraglich verletzenden Satz von 12% pro Jahr und dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu erhöhen ist. Die vorgenannten Verantwortlichkeiten und die vertraglich verletzten Verzugszinsen sind ipso jure fällig, ohne dass eine bestimmte Garantie gehört, und die werden für jeden neuen Monat genommen.

6.3. Infolge der Nichtzahlung des Vertragspreises oder eines Teils davon ist der Fälligkeitstag der Rechnung wird ein auf alle anderen fälliger Restzahlungen, auch wenn er noch nicht fällig ist, ipso jure fällig und zahlbar auf erste Anzahl und ohne Unterstützung Aufforderung Mahnung.

6.4. Der Grund Umstand, dass Wechsel oder andere handelbare Instrumente in einer Weise Weise oder in einer Weise, in der diese in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel

6.5. Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen müssen alle Reklamationen in Bezug auf eine Rechnung, die ausgestellt und an den Käufer weitergeleitet wurde, von diesem spätestens 14 Tage nach dem Datum schriftlich angegeben werden Die entsprechende Rechnung wurde gesendet. Nach Ablauf dieser Frist geäußerte Beschwerden werden nicht berücksichtigt. Eine rechtzeitig formulierte Beschwerde berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung zurückzuhalten.

6.6. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieser Klausel und wenn der Verkäufer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, wird der Vertrag ipso jure und ohne vorherige Inverzugsetzung durch bloße Mitteilung an den Käufer gekündigt, und dieser wird als Vertragsbruch angesehen : wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z. B. seine Verpflichtung, mit dem Entladen der Waren bei Ankunft am Bestimmungsort zu beginnen, die Verpflichtung zur Zahlung, ...), wenn der Käufer für bankrott erklärt wird oder eine Zusammensetzung beantragt mit seinen Gläubigern, wenn er in die Hände von Liquidatoren fällt oder als zahlungsunfähig befunden wird. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer gelieferte Waren auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine Gegenleistung und / oder einen zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

6.7. Der Käufer darf unter keinen Umständen die Zahlung einer Rechnung (oder eines Teils davon) zurückhalten, und keine Beschwerde oder Forderung rechtfertigt eine solche Maßnahme, auch wenn er beispielsweise die Qualität der Waren beanstandet.

6.8. Der Verkäufer hat Anspruch auf den Höchstbetrag der gesetzlich vorgesehenen Prozessentschädigung, wenn ein zuständiges Gericht, vor dem eine Klage gegen den Käufer erhoben wird, zu seinen Gunsten entscheidet.

 7. Eigentumsvorbehalt an Eigentum

7.1. Die an den Käufer gelieferte Ware bleibt das alleinige und absolute Eigentum des Verkäufers, und der Eigentumsübergang wird erst abgeschlossen, wenn alle Ansprüche und Forderungen aufgrund von Lieferungen des Verkäufers an den Käufer und / oder anstehenden Lieferungen vollständig und endgültig erfüllt sind .

7.2. Alle Ansprüche, die der Käufer in Bezug auf Waren, die im Rahmen der Eigentumsvorbehaltsklausel und gegen Dritte geliefert und erhalten werden, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen wird oder wird (einschließlich, ohne Einschränkung, eines Kunden des Käufers, eines Dritten, der möglicherweise hat eine Versicherung verursacht, zerstört oder zerstört hat, wird eine Versicherungsgesellschaft, ...) dem Verkäufer ipso jure zurückerstatten, solange dessen Anspruch in Bezug auf den Vertragspreis und etwaige Nebenkosten nicht erfüllt sind. In diesem Fall ist der Käufer außerdem verpflichtet, seinen eigenen Schuldner über die Schuldverschreibung zu informieren und dem Verkäufer einen Nachweis über eine solche Mitteilung vorzulegen. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, den Schuldner des Käufers über die Abtretung zu informieren, wobei davon auszugehen ist, dass eine solche Mitteilung im Namen des Verkäufers den Käufer in keiner Weise von seiner diesbezüglichen Verpflichtung entbindet.

8. Haftung

8.1. Der Verkäufer kann nur dann für eine Entschädigung haftbar gemacht werden, wenn schwerwiegende, latente Mängel an der Ware aufgrund von Mängeln oder Fehlern an den Rohstoffen oder am Produktionsprozess unter Ausschluss aller anderen Ursachen vorliegen und diese Mängel vorliegen , wenn auch nur im Keim, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags.

8.2. Die Nichtbeachtung der Anweisungen zur Lagerung und ordnungsgemäßen Verwendung und / oder zur Weitergabe dieser Anweisungen an Personen, die in diese eingeweiht werden müssen, entbindet den Verkäufer von jeglicher Haftung.

8.3. Insbesondere in Bezug auf die Verpackungen, die zum Nutzen und zur Verwendung für die Lebensmittelindustrie verkauft werden, sollte betont werden, dass diese Verpackungen nur für solche Produkte geeignet sind, die Gegenstand der ausdrücklichen und vorherigen Genehmigung des Verkäufers waren. Unsere gedruckte „Formifood“ -Folie wurde speziell für die Verpackung von Tiefkühlkost entwickelt. Bei verpackten Tiefkühlkost muss die „Kühlkette“ jederzeit eingehalten werden (Lagerbedingungen für Tiefkühlkost siehe Anweisungen auf der Verpackung). Der Grund dafür ist, das Auftauen der verpackten Lebensmittel zu vermeiden, da in diesem Fall Fette in den Lebensmitteln wandern und dann die Haftung zwischen Tinte und Substrat angreifen können. Folglich haftet der Verkäufer niemals für Schäden oder Verluste, die sich aus einer unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Verpackungen oder verpackten Produkte ergeben.

8.4. Wir verwenden hochwertige Polymere, Pigmente und Additive, um unsere Filme und Beutel herzustellen. Polyethylen ist empfindlich gegenüber UV-Expositionsabbau. Folie und Beutel sind nur auf besonderen Wunsch UV-stabilisiert. Alle von uns verwendeten Tinten haben eine Lichtechtheit (Wollskala) von 5 bis 7. Der Verkäufer haftet nicht für Verschlechterung, Verfärbung oder Beeinträchtigung des Films, Verfärbung oder Auflage des Drucks oder Beeinträchtigung des Klebstoffs (z. B. durch) den direkten oder indirekten Einfluss des verpackten Produkts, der Wetterbedingungen oder der Lagerung usw.).

8.5. Alle rechtlichen Schritte, die darauf abzielen, aufgrund latenter Mängel oder einer Abweichung zwischen der in Rechnung gestellten Ware und der tatsächlich gelieferten Ware einen Urteilsspruch gegen den Verkäufer zu erwirken, müssen vor der Verwendung oder Verarbeitung der Ware und jedenfalls innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung eingereicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle Rechte nach Ablauf dieser Frist verfallen.

8.6. Jegliche Verpflichtung zur Entschädigung, die dem Verkäufer obliegt, beschränkt sich in jedem Fall auf den kostenlosen Ersatz solcher Waren, die sich als mangelhaft oder nicht konform erwiesen haben, und auf deren Rückgabe durch den Käufer; Die Kosten für die Rücksendung fehlerhafter oder nicht konformer Waren im Hinblick auf deren kostenlosen Ersatz trägt jedoch der Käufer.

8.7. Folgeschäden wie Produktivitätsverlust, Zeitverlust, entgangener Gewinn, Beschädigung oder Verletzung Dritter usw., die durch die fehlerhafte oder nicht konforme Ware verursacht werden, werden vom Verkäufer niemals entschädigt.8.8. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Klausel bleiben auch nach Beendigung des Vertrags auf Antrag oder Initiative einer Partei oder aus irgendeinem Grund in vollem Umfang in Kraft.

 9. Garantien

9.1. Sollte der Verkäufer sein Vertrauen in die Fähigkeit des Käufers verlieren, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, oder wenn der Verkäufer berechtigte Gründe hat, daran zu zweifeln, dass die vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen zu gegebener Zeit erfüllt werden (diese Situation wird jedenfalls festgestelltim Falle einer Pfändung oder einer Vollstreckung der Pfändung zu bestehen), muss der Käufer die Sicherheit oder Sicherheiten stellen, die der Verkäufer verlangen kann, um die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu gewährleisten. Diese Sicherheit darf niemals geringer sein als eine Bankgarantie, die von einem erstklassigen europäischen Bankinstitut gewährt wird. Der Verkäufer kann jedoch zustimmen, jede andere Form der Sicherheit zu akzeptieren.

9.2. Sollte der Käufer seiner Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenen und ausreichenden Sicherheit nicht nachkommen, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag ipso jure und ohne vorherige Inverzugsetzung durch bloße Mitteilung an den Käufer zu kündigen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer gelieferte Waren auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine Gegenleistung und / oder einen zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

10. Taten Gottes

10.1 Gilt unter anderem als höhere Gewalt: Krieg, Unruhen, Streiks oder Aussperrungen, Nichtverfügbarkeit und / oder Rohstoffmangel, Naturkatastrophen, Unfälle und alle anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen und die Beschaffung behindern oder verhindern von Lieferungen an den Verkäufer und / oder den Produktionsprozess des Verkäufers und / oder von Beförderungs- oder Transportmitteln oder von Lieferungen, die auf diese Weise erfolgen sollen.

10.2 Jede Handlung Gottes, die die Geschäftstätigkeit des Verkäufers beeinträchtigt, berechtigt den Verkäufer nach bloßer Benachrichtigung des Käufers, die Leistung der vertraglichen Dienstleistungen entweder so lange auszusetzen und auszusetzen, wie die Situation höherer Gewalt anhält, oder den Vertrag zu kündigen, ohne dass dies der Fall ist auf diesem Konto zu einer Entschädigung gegenüber dem Käufer gehalten werden, wenn die betreffende Situation es schließlich unmöglich macht, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen fortzusetzen oder wieder aufzunehmen, oder so ist, dass diese Leistung vom Verkäufer nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann.

10.3 Ein solcher Aufenthalt in der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers gewährt dem Käufer niemals das Recht, seine Bestellung zu stornieren, die Zahlung zurückzuhalten oder eine Entschädigung zu verlangen.

 11. StreitigkeitenIm Falle eines in Belgien geschlossenen Kaufvertrags

11.1. Sollte es zwischen den Parteien zu Streitigkeiten über den Kaufvertrag (und insbesondere dessen Entstehung, Fortbestand, Leistung, Bau, ...) kommen, so sind die Gerichte von Antwerpen (im ersten Verfahrensgrad: die Justiz von Für die Entscheidung und Entscheidung der Angelegenheit ist ausschließlich der Frieden des ersten Bezirks Antwerpen oder je nach Wert des Anspruchs das Handelsgericht Antwerpen zuständig.

11.2. Für das von und zwischen den Parteien geschlossene Abkommen und in Bezug auf alle Aspekte (einschließlich seiner Entstehung, seines Fortbestehens, seiner Leistung, seines Aufbaus usw.) gilt nur belgisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufabkommens.Im Falle eines in den Niederlanden geschlossenen Kaufvertrags

11.3. Sollte es zwischen den Parteien zu Streitigkeiten über den Kaufvertrag (und insbesondere dessen Entstehung, Fortbestand, Leistung, Bau) kommen, sind ausschließlich die Gerichte von Zwolle zuständigdie Angelegenheit hören und beurteilen.

11.4. Für das von und zwischen den Parteien geschlossene Abkommen und in Bezug auf alle Aspekte (einschließlich seiner Gründung, seines Fortbestehens, seiner Leistung, seines Aufbaus usw.) gilt nur niederländisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufabkommens.

12. NichtigkeitSollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig oder nicht durchsetzbar sind, hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der Vereinbarung zwischen den Parteien.